Termine
*Strategisch kommunizieren mit Öffentlichkeit, Medien und anderen wichtigen Laien
19. Februar 2021
Online
Uhrzeit: 9:00-17:00 Uhr
Anmeldung: bis 05. Februar 2021
für Mitglieder der University of Bayreuth Graduate School: https://baydoc.uni-bayreuth.de
für PostDocs und Habilitierende über das WiN-UBT Portal
Können Sie einem fachfremden Gutachter während einer Aufzugfahrt Ihr Forschungsprojekt und ihre wissenschaftlichen Ziele erklären? Ganz gleich, ob wir auf eine Presseanfrage antworten, Kindern ein Experiment erklären oder einem Gutachtergremium Rede und Antwort stehen: Immer geht es darum, mit wenigen, klaren Worten komplexe Sachverhalte verständlich zu machen. Außerhalb der eigenen Arbeitsgruppe ist jeder mehr oder weniger Laie.
Qualifikationsziele
- Vermittlung von Grundkenntnissen zur Wissenschaftskommunikation von der klassischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bis zur direkten Kommunikation im Rahmen von Veranstaltung oder in den sozialen Medien.
- Reflexion von persönlichen Zielen, Botschaften und Optionen für die Kommunikation außerhalb der eigenen Fachkreise
Trainerin
Dr. Elisabeth Hoffmann, Jahrgang 1965, ist seit 1996 Leiterin der Stabsstelle Presse und Kommunikation der Technischen Universität Braunschweig. Sie studierte von 1984 bis 1990 Vergleichende Literaturwissenschaft, Germanistik und Kommunikationswissenschaft an der Universität Bonn und war dort bis zur Promotion 1994 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Ihr Volontariat absolvierte sie bei der Deutschen Universitäts-Zeitung (DUZ) des Raabe Fachverlags für Wissenschaftsinformation.
2008 bis 2014 war sie sie Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Hochschulkommunikation, in dem über 650 Kommunikationsverantwortliche der deutschen Hochschulen zusammengeschlossen sind. Hoffmann ist nebenamtlich Prokuristin der Haus der Wissenschaft Braunschweig GmbH und seit Januar 2015 Geschäftsführerin des ForschungRegion Braunschweig e.V.
* Anrechenbarkeit der Veranstaltung im Rahmen des Auftaktseminars
Aus Gründen des Respekts und der Fairness allen Teilnehmenden und den Workshopleitenden gegenüber gelten Teilnehmende, die mehr als 10 % des Workshops verpassen als nicht anwesend. Sie erhalten somit kein Zertifikat und können den betreffenden Workshop weder für die Freischaltung von Geldern noch den Erwerb weiterführender Qualifikationen geltend machen.