Termine
*Schriftlich begutachten – Qualifikationsarbeiten, Anträge, Publikationen
NEU: 29. Januar 2021
Online
Uhrzeit: 9:30-16:30 Uhr (neu)
Anmeldung: wegen Terminverlegung abgeschlossen
für Mitglieder der University of Bayreuth Graduate School: https://baydoc.uni-bayreuth.de
für PostDocs und Habilitierende über das WiN-UBT Portal
Gutachten begleiten und beeinflussen den Gang wissenschaftlicher Karrieren, die Qualität von Publikationen sowie die Bewilligung von Fördermitteln/Forschungsprojekten. Die Schreibenden tragen also eine große Verantwortung beim Formulieren ihres schriftlichen Feedbacks auf Qualifikationsarbeiten, Anträge und Texte im Peer-Review-Verfahren.
Weil Begutachtungsverfahren in der Regel vertraulich sind, gibt es für (angehende) Gutachter*innen allerdings wenig Gelegenheiten, ihr professionelles Textwissen, wie sonst üblich beim akademischen Schreiben, durch Übung, Peer-Feedback und Austausch aufzubauen.
Der Workshop will daher zeigen, wie die Textsorte „Gutachten“ im Rahmen von Begutachtungsverfahren funktioniert und welche Anforderungen die Schreibenden erfüllen müssen. Mit Hilfe von Beispieltexten werden im Workshop Kriterien für die professionelle und zugleich wertschätzende Formulierung von Gutachten besprochen und geübt. Die Teilnehmenden können eigene Beispiele einbringen. Der Schwerpunkt liegt auf Gutachten für Texte bzw. Projekte.
Qualifikationsziele
Die Teilnehmenden bauen ihr Textsortenwissen aus, werten Textbeispiele aus und erarbeiten Kriterien für leserorientiertes Feedback auf (noch) unpublizierte wissenschaftliche Texte. Sie erfahren, wie Beurteilungen ausgewogen, gleichwohl klar zu formulieren sind.
Trainerin
Ehem. Lehrstuhlassistentin (Universität Tübingen), promovierte Historikerin, seit 2005 freiberuflich tätig als zertifizierte Schreibberaterin und Schreibtrainerin für wissenschaftliches Schreiben; Gründerin und Leiterin des [schreibzentrum.berlin], das beruflich und wissenschaftlich Schreibende in ihrem Schreiballtag coacht.
* Anrechenbarkeit der Veranstaltung im Rahmen des Auftaktseminars
Aus Gründen des Respekts und der Fairness allen Teilnehmenden und den Workshopleitenden gegenüber gelten Teilnehmende, die mehr als 10 % des Workshops verpassen als nicht anwesend. Sie erhalten somit kein Zertifikat und können den betreffenden Workshop weder für die Freischaltung von Geldern noch den Erwerb weiterführender Qualifikationen geltend machen.